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Wohnraumschutzgesetz

Zweck des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes ist es, Verwahrlosungen, Missständen und Überbelegungen bei Wohnraum und bei Unterkünften für Beschäftigte entgegenzuwirken. Die Stadt Delmenhorst möchte mit der Umsetzung dazu beitragen, dass die Menschen in Delmenhorst mit angemessenem Wohnraum versorgt sind und Beschäftigte angemessen untergebracht sind. Keine Anwendung findet das Gesetz bei Konflikten über die Erfüllung von Vereinbarungen aus einem Mietverhältnis, beispielsweise über Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, die Miethöhe oder Mietschulden.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung