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Gesundheitsberichterstattung

Gemäß § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) beobachten, beschreiben und bewerten Gesundheitsämter die gesundheitlichen Verhältnisse ihrer Bevölkerung, insbesondere die Gesundheitsrisiken, den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden Daten, etwa aus Schuleingangsuntersuchungen (gemäß §5 Abs. 2 Satz 1) und der Zahngesundheitspflege (gemäß §5 Abs. 3), gesammelt, nach epidemiologischen Gesichtspunkten ausgewertet und zu Fachberichten zusammengeführt.

Die Gesundheitsberichterstattung dient der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr