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Einstiegsqualifizierung für junge Menschen: Zuschuss für Arbeitgeber zur Praktikumsvergütung

Unterlagen

  • Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung zwischen dem Betrieb und dem jungen Menschen

Gebühren

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen.

Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.

  • Widerspruchsfrist:

Voraussetzungen

  • Das Praktikum muss:
    • zwischen 6 und 12 Monate dauern.
    • vergütet und sozialversichert sein.
  • Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies muss durch das Jobcenter geprüft werden.
  • Die Praktikantin oder der Praktikant darf vorher noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
  • Die Einstiegsqualifizierung darf nicht im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder Eltern stattfinden. 
  • Bei Berufsschulpflicht muss die Praktikantin oder der Praktikant am Berufsschulunterricht teilnehmen und in der entsprechenden Fachklasse angemeldet sein.

Verfahrensablauf

Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Legen Sie Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien für die Teilnehmenden fest und melden Sie das offene Angebot an Ihre Kammer und an Ihre Agentur für Arbeit. 
  • Sie erhalten dann eine Auskunft über eine vorläufige Förderzusage.
  • Falls Ihre angehenden Praktikanten keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, bitten Sie diese, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Nur so kann die Zugehörigkeit zum förderfähigen Personenkreis geprüft werden. 
  • Gehört die Bewerberin oder/ der Bewerber zum förderfähigen Personenkreis, schließen Sie mit ihr oder ihm einen EQ-Vertrag ab. Den Mustervertrag können Sie sich herunterladen oder bei Ihrer Kammer erfragen.
  • Stellen Sie bei dem Arbeitgeberservice oder dem Jobcenter vor Praktikumsbeginn den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei. Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit für die eServices angemeldet haben, können Sie alle Anträge und Nachweise auch online mit dem Jobcenter austauschen.
  • Anschließend melden Sie die Praktikantin oder den Praktikanten bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft an.
  • Sie erhalten von dem Jobcenter einen schriftlichen Bescheid darüber, ob der Zuschuss gewährt wird. Wenn Sie in Ihrem Online-Konto einer elektronischen Übermittlung des Bescheides zugestimmt haben, wird Ihnen der Bescheid in Ihrer Bescheidablage online zur Verfügung gestellt.
  • Wenn Ihre Bewerberin oder Ihr Bewerber berufsschulpflichtig ist, müssen Sie sie oder ihn noch vor dem Praktikumsantritt in der Berufsschule und am besten in der entsprechenden Fachklasse anmelden.
  • Sofern Ihre Praktikantin oder Ihr Praktikant Unterstützung bei der Einstiegsqualifizierung benötigt, soll sie oder er sich hierzu mit dem Jobcenter abstimmen und bei Bedarf diese Unterstützungsleistungen beantragen.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.