Sprungmarken

Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

Unterlagen

Keine

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei. Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

Fristen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
    • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
    • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
  • Die Arbeitsgelegenheit muss
    • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
    • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
    • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

Verfahrensablauf

Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

  • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
  • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
  • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.