Sprungmarken

Einstiegsgeld beantragen

Unterlagen

Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

  • Antrag auf Förderung
  • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
  • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
  • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
    • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
  • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
    • Unfallversicherung oder
    • Geschäftshaftpflicht oder
    • Eintragung in die Handwerksrolle

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

  • Antrag auf Förderung
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei. Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Durchschnittlich 4 Wochen.

Fristen

Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

  • Widerspruchsfrist:

Voraussetzungen

  • Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
  • Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
  • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
  • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
  • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
  • positive Bewertung des Jobcenters über
    • Ihre persönliche Eignung,
  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Verfahrensablauf

Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:

  • Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
  • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
  • Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
  • Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
  • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.