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Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Unterlagen

Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgestellt werden.

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei. Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Fristen

Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit auf.

  • Widerspruchsfrist: Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • arbeitslos,
    • von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend,
    • ausbildungssuchend gemeldet.
  • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgestellt.
  • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt.

Verfahrensablauf

Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt werden.

  • Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
  • Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
  • Bei Teilnahme an der Maßnahme ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und wenn Sie im Bezug bei der Agentur für Arbeit sind, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr.