Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen
Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Arbeitsvertrag
Gebühren
- Gebühr: Gebührenfrei. Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Keine Angaben
Fristen
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
- Widerspruchsfrist:
Voraussetzungen
- Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
- seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
- trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
Verfahrensablauf
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
- Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.
Zuständige Stelle
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.