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Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Unterlagen

  • Unterschriebener Aus oder Weiterbildungsvertrag (bei Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Unterschriebener Arbeitsvertrag (bei Eingliederungszuschuss)
  • Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse (bei Ausbildung)
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Bescheid über den Grad der Behinderung und/oder Gleichstellungsbescheid
  • Nachweis der abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung (bei Eingliederungszuschuss)

Gebühren

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel wenige Wochen

Fristen

Den Ausbildungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Sie den Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrag geschlossen haben. 

Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor die Person, die Sie beschäftigen werden, ihre Arbeit aufnimmt. 

  • Widerspruchsfrist:

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung ist,

  • dass eine Aus oder Weiterbildung ohne diese Förderung nicht zu erreichen ist,
  • dass eine Eignung für den angestrebten Ausbildungs beziehungsweise Weiterbildungsberuf vorliegt,
  • dass ein unterzeichneter Aus oder Weiterbildungsvertrag mit dem Betrieb vorliegt,
  • dass Ausbildungsvergütung, Lohn oder Gehalt gezahlt wird,
  • bei Menschen mit Behinderungen die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist.

Voraussetzung für den Eingliederungszuschuss ist,

  • dass ein Arbeitsvertrag im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene betriebliche Aus oder Weiterbildung vorliegt und
  • dass diese Aus- oder Weiterbildung mit einem Ausbildungszuschuss für schwerbehinderte Menschen gefördert wurde.

Verfahrensablauf

Sowohl den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung als auch den Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihren Ansprechpersonen im Jobcenter in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit allen erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter ein.
  • Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Das Jobcenter prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Den Eingliederungszuschuss können Sie außerdem online beantragen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.