Zuschuss für Verhütungsmittel
Einen Zuschuss für Verhütungsmittel können Personen erhalten, die ihren ersten Wohnsitz in Delmenhorst haben, mindestens 22 Jahre alt sind und
- Arbeitslosengeld II (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
beziehen.
Bezuschusst werden ärztlich verordnete Verhütungsmittel. Dazu gehören:
- hormonelle Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Pille, Dreimonatsspritze, NuvaRing oder Verhütungspflaster,
- mechanische Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Spirale.
Auch die Kosten für eine Sterilisation für Männer oder Frauen können bezuschusst werden.
Pro Person werden im Kalenderjahr maximal 100 Euro als Zuschuss gewährt. Bei hormonellen Verhütungsmitteln werden für das aktuelle Rezept 50 Prozent der Kosten erstattet.
Adresse
Siemershaus
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 11 Uhr
und nach Vereinbarung