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Leichenpass Ausstellung

Unterlagen

- schriftlicher formloser Antrag

- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

- Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

Gebühren

  • Gebühr: 40,00 EUR.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Hinweise

Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Voraussetzungen

- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.