Standplatzgenehmigung
Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Gebühren
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
Marktsatzung der Gemeinde