Schornsteinfeger
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Adresse
Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung