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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister

Gebühren

  • Gebühr: 15,00 EUR.
  • Gebühr: 7,50 EUR. Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare eines Auszugs beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren

Fristen

  • Aufbewahrungsfrist: Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.