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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Unleserlichkeit/Unbrauchbarkeit: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung

Gebühren

bei Verlust 60,60 Euro

bei Unleserlichkeit/Unbrauchbarkeit 16,10 Euro

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 12 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 GebOSt

Verfahrensablauf

Die Vorbesitzerinnen/Vorbesitzer (Halterinnen/Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme der letzten Vorhalterin/des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalterinnen/Vorhalter eingetragen. Ab der dritten Halterin/dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jede weitere zweite nachfolgende fahrzeughaltende Person (also die fünfte, die siebte etc. Person) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.