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Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Original-Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • gültiger Prüfbericht über die bestandene Sicherheitsprüfung (SP), wenn die SP für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben ist (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • bei Erledigung durch Dritte: formlose, schriftliche Vollmacht des Antragstellers und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Zusätzlich bei Firmen:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht

Zusätzlich bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
  • deren Personalausweise 

Gebühren

  • ab 12,50 Euro

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Absatz 2 FZV
  • 1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

Voraussetzungen

  • Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.