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Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung bzw. ausländischer Pass (im Original)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll: zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (3-fach, gelb)
  • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer oder Bescheinigung des Hauptzollamtes Bremen über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
  • Kfz-Kennzeichenschilder

Gebühren

ab 34,60 Euro

Rechtsgrundlagen

  • §45 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • 1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 GebOSt

Hinweise

Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Identität des Fahrzeugs mit der vorgelegten Zulassungsbescheinigung zu prüfen. Zur Identitätskontrolle ist das betreffende Fahrzeug am Tag der Antragstellung beim TÜV, bei der DEKRA oder bei der GTÜ in Delmenhorst vorzuführen. Der Prüfer stellt nach der Identitätskontrolle eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Antragstellung vorgelegt werden muss. Bescheinigungen anderer Überwachungsorganisationen, die keine eigene Prüfstation in Delmenhorst haben sondern in Werkstätten prüfen, werden ebenfalls anerkannt. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass auch das "richtige" Fahrzeug ausgeführt wird, denn nach der Ausfuhr ist das Fahrzeug nicht mehr greifbar.