Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
Für die Abstempelung eines neuen Kennzeichenschildes ist eine Gebühr in Höhe von 3,80 bis 5,50 Euro (je nach Anzahl der Schilder/Plaketten) zu entrichten. Die Gebühr für eine Umkennzeichnung beträgt mindestens 28,20 Euro.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.