Jägerprüfung: Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins
Rechtsgrundlagen
§ 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung:
Der Prüfling muss
- am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sein und
- die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.