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Gewerbesteuer

Unterlagen

Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt

Gebühren

Keine

  • Abgabe: Gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
 

Fristen

- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
  Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
  Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
 

- Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
 

- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
 

- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024

Rechtsgrundlagen

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

-    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
-    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
-    Hinzurechnungen § 8 GewStG
-    Kürzungen § 9 GewStG

- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
-    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
-    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

Hinweise

Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
 https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
 oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.


 - Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
 https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst

  • Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
  • Onlineverfahren: www.elster.de
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Verfahrensablauf

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
-    Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
-    Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
-    Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
-    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

Rechtsbehelf

Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht

Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes unter oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.