• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Führerschein
Eine Karteikartenabschrift (ein Auszug aus dem Führerscheinregister) kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail bei der Ausstellungsbehörde (die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, steht im Führerschein) beantragt werden und wird der aktuellen Wohnsitzbehörde direkt (per E-Mail, Fax auf dem Postweg) und für den Antragsteller kostenlos zugesandt. Ein Termin kann erst dann vereinbart werden, wenn die Führerscheindaten bei der Stadt Delmenhorst im System erfasst sind.
Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt wurde.