Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bzw. einen Personenbeförderungsschein.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird mit einer Gültigkeit von höchstens fünf Jahren erteilt.
Informationen zur Datenschutzrichtlinie sind unter "Downloads/Links" zu finden.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
oder nach Vereinbarung
Hinweis: Da derzeit noch keine geeigneten Stellen für die Ausstellung des Fachkundenachweises bestimmt worden sind, ist der Nachweis der Fachkunde erst bei der nächsten Verlängerung vorzulegen.
Falls Änderungen in den Auflagen des EU-Kartenführerscheins eingetreten sind (zum Beispiel eine Sehhilfe), ist vorab ein Termin in der Führerscheinstelle zu vereinbaren.
Darüber hinaus entstehen Ihnen ggf. weitere Gebühren/Kosten an anderer Stelle:
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, in dem der/die Antragssteller/in den Hauptwohnsitz hat.