Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Zudem ist der Antrag auf Ersterteilung - in der Regel über die Fahrschule - ausgefüllt einzureichen.
In der Regel wird der Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 über die Fahrschule eingereicht und auch dort bezahlt. Sollte der Antrag bei der Stadt Delmenhorst - Fahrerlaubnisse eingereicht werden, kann die Zahlung bar oder mit EC-Karte erfolgen.
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen. Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit mit Alkohol, Drogen oder Straftaten (im oder auch außerhalb des Straßenverkehrs) aufgefallen sein, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Nach bestandener praktischer Prüfung wird in der Regel die Prüfungsbescheinigung (begleitetes Fahren mit 17-Führerschein) direkt vom Prüfer ausgehändigt.
Mit der Prüfungsbescheinigung muss der Fahranfänger bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres in Begleitung der auf der Prüfungsbescheinigung benannten Personen ein Kraftfahrzeug führen; nach Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines Kraftfahrzeuges auch ohne Begleitperson mit der Prüfungsbescheinigung maximal drei Monate erlaubt. Der Kartenführerschein wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr hergestellt und kann dann unter Vorlage des Personalausweises und der Prüfungsbescheinigung vom Fahranfänger bei der Stadt Delmenhorst im Fachdienst Bürgerservice - Fahrerlaubnisse abgeholt werden.
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weiner |
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(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
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(04221) 99-2273 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Paul |
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(04221) 99-2270 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Seedorf |
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(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
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(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |