Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
25,30 Euro
Die Ausstellung dauert in der Regel etwa drei Wochen.
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weiner |
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(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
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(04221) 99-2273 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Paul |
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(04221) 99-2270 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Seedorf |
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(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
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(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |