Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland: Verlängerung
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Bisherige Mitnahmeerlaubnis
Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
- Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat
- amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis der Bedürfnisse, der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung, der Sachkunde
Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island
- Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) (Kopie)
Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen und Munition nach Deutschland mitzunehmen, verlängern lassen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen das Bedürfnis nachweisen, warum Sie Waffen und Munition mitnehmen wollen.
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Das bedeutet, mögliche Verurteilungen müssen länger als 10 Jahre und Mitgliedschaften in in Deutschland verbotenen Organisation länger als 5 Jahre her sein.
- Sie müssen persönlich geeignet sein. Das bedeutet, Sie müssen geschäftsfähig sein, Sie dürfen nicht alkoholabhängig oder debil sein.
Sie müssen über ausreichend Sachkunde verfügen, mit Waffen und Munition umzugehen.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen. Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis online beantragen wollen: Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden Kopien der Dokumente/Unterlagen hoch. |
An wen muss ich mich wenden
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises
Rechtsbehelf
Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht