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Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland: Verlängerung

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Bisherige Mitnahmeerlaubnis

Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island

  • Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)

Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat

  • amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis der Bedürfnisse, der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung, der Sachkunde

Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island

  • Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) (Kopie)

Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist

Voraussetzungen

Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen und Munition nach Deutschland mitzunehmen, verlängern lassen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen das Bedürfnis nachweisen, warum Sie Waffen und Munition mitnehmen wollen.
  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Das bedeutet, mögliche Verurteilungen müssen länger als 10 Jahre und Mitgliedschaften in in Deutschland verbotenen Organisation länger als 5 Jahre her sein.
  • Sie müssen persönlich geeignet sein. Das bedeutet, Sie müssen geschäftsfähig sein, Sie dürfen nicht alkoholabhängig oder debil sein.

Sie müssen über ausreichend Sachkunde verfügen, mit Waffen und Munition umzugehen.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und die erforderlichen Dokumente beziehungsweise deren Kopien per Post an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen.

Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis online beantragen wollen:

Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden Kopien der Dokumente/Unterlagen hoch.

An wen muss ich mich wenden

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht