Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
- Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat
- amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis der Bedürfnisse, der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung, der Sachkunde
Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island
- Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) (Kopie)
Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Gebühren
- Gebühr: Zwischen 20,00 und 90,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland mitnehmen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen das Bedürfnis nachweisen, warum Sie Waffen und Munition mitnehmen wollen.
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Das bedeutet, mögliche Verurteilungen müssen länger als 10 Jahre und Mitgliedschaften in in Deutschland verbotenen Organisation länger als 5 Jahre her sein.
- Sie müssen persönlich geeignet sein. Das bedeutet, Sie müssen geschäftsfähig sein, Sie dürfen nicht alkoholabhängig oder debil sein.
- Sie müssen über ausreichend Sachkunde verfügen, mit Waffen und Munition umzugehen.
Verfahrensablauf
Die Mitnahmeerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Mitnahmeerlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und die erforderlichen Dokumente beziehungsweise deren Kopien per Post an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen.
Wenn Sie die Mitnahmeerlaubnis online beantragen wollen:
Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden Kopien der Dokumente/Unterlagen hoch.
Rechtsbehelf
Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht