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Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island

  • Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)

Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat

  • amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis der Bedürfnisse, der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung, der Sachkunde

Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island

  • Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) (Kopie)

Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist

Gebühren

  • Gebühr: Zwischen 20,00 und 90,00 EUR.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Voraussetzungen

Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland mitnehmen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen das Bedürfnis nachweisen, warum Sie Waffen und Munition mitnehmen wollen.
  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Das bedeutet, mögliche Verurteilungen müssen länger als 10 Jahre und Mitgliedschaften in in Deutschland verbotenen Organisation länger als 5 Jahre her sein.
  • Sie müssen persönlich geeignet sein. Das bedeutet, Sie müssen geschäftsfähig sein, Sie dürfen nicht alkoholabhängig oder debil sein.
  • Sie müssen über ausreichend Sachkunde verfügen, mit Waffen und Munition umzugehen.

Verfahrensablauf

Die Mitnahmeerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Mitnahmeerlaubnis schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und die erforderlichen Dokumente beziehungsweise deren Kopien per Post an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen.

Wenn Sie die Mitnahmeerlaubnis online beantragen wollen:

Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden Kopien der Dokumente/Unterlagen hoch.

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht