Sprungmarken

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort

Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person (sofern unter 21 Jahren bei Sportschützen beziehungsweise unter 25 Jahren bei sonstigen Personen)

Voraussetzungen

  • Die verantwortliche Person muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Die verantwortliche Person muss ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Die verantwortliche Person muss ihre persönliche Eignung nachweisen.
  • Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde).
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise und Informationen dazu im Bereich „Beschreibung“ auf dieser Webseite.

Verfahrensablauf

Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular per Post.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz online beantragen wollen:

Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.

An wen muss ich mich wenden

Zuständig ist die Waffenbehörde, in deren Bezirk die jagdliche Vereinigung ihren Sitz hat.