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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Nachweis des kulturhistorischen Wertes der Sammlung
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort

Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahre alt)

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie müssen nachweisen, dass Ihre Sammlung kulturhistorisch bedeutsam ist. (Bedürfnis)
  • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzen (Sachkunde).
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise und Informationen dazu im Bereich „Beschreibung“ auf dieser Webseite.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis zum Sammeln von erlaubnisbedürftigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung sowie das Gutachten zum Nachweis Ihrer persönlichen Eignung (sofern erforderlich) an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.

Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.
  • Das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung laden Sie hoch.

Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.

An wen muss ich mich wenden

Waffenbehörde

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht