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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition: Erteilung für Erwerber infolge eines Erbfalls

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 21 Jahren bei Sportschützen beziehungsweise unter 25 Jahren bei sonstigen Personen)
  • Nur bei Erbengemeinschaft: Ggf. Verzichtserklärung, dass die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft die Waffen nicht besitzen wollen.

Gebühren

  • Gebühr: 35,00 EUR.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Für Sportschützen und Jäger gelten Ausnahmen.
  • Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen. (Bedürfnis)
  • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzen (Sachkunde).
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise und Informationen dazu im Bereich „Beschreibung“ auf dieser Webseite.

Verfahrensablauf

Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnisbedürftigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular, gegebenenfalls schriftliche Nachweise über Ihr Bedürfnis und das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung per Post.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein und laden gegebenenfalls schriftliche Nachweise über Ihr Bedürfnis hoch.
  • Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht