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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (gelbe Waffenbesitzkarte) als einzelner Sportschütze

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 21 Jahre alt)

Gebühren

  • Gebühr: 75,00 EUR.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (jedoch nur bestimmte Waffen)
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Mitglied in einem anerkannten schießsportlichen Verein sind. (Bedürfnis)
  • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie mit deren Umgang besitzen (Sachkunde).
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise und Informationen dazu im Bereich „Beschreibung“ auf dieser Webseite.

Verfahrensablauf

Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und den Nachweis über Ihre regelmäßigen Aktivitäten in Ihrem schießsportlichen Verein sowie das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung per Post.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein und laden den Nachweis über Ihre regelmäßigen Aktivitäten in Ihrem schießsportlichen Verein hoch.
  • Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht