Sprungmarken

Ausbildungsduldung beantragen

Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die Sie erhalten können, wenn

  • Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen möchten, oder
  • Sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) sind und eine Ausbildung beginnen möchten.

Für den Erhalt einer Ausbildungsduldung muss die Berufsausbildung bestimmte Anforderungen erfüllen (siehe Voraussetzungen).

Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Ein (nahtloser) Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich. In diesen Fällen bedarf es vor dem Betriebswechsel eines Antrags auf „Umschreibung“ der Ausbildungsduldung auf den neuen Betrieb.

Mit der Ausbildungsduldung dürfen Sie für die gesamte Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben und arbeiten. In dieser Zeit können Sie nicht abgeschoben werden.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.

Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerdedelmenhorstde.