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Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

Unterlagen

-    Gültiger Reisepass
-    Aktuelles biometrisches Foto
-    Visum, soweit erforderlich
-    Defizit- Bescheid der Anerkennungsstelle 
-    Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
-    Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme, ggfls. Weiterbildungsplan
-    Nachweise zum Lebensunterhalt 
-    Mietvertrag
-    Nachweis über Ihre Krankenversicherung

Gebühren

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

 

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen

Fristen

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 16d Abs. 1 AufenthG