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Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch

Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B., Sperrkonto bei einer Bank, Erklärung der Eltern, für die Dauer des Schulbesuchs den Lebensunterhalt zu sichern samt Einkommensnachweisen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über den Schulbesuch in Deutschland (z.B. durch die Vorlage einer Bescheinigung der zu besuchenden Schule)
  • Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: die Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Person/en zum geplanten Aufenthalt in Deutschland.

Gebühren

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Bearbeitungsdauer

Etwa sechs bis acht Wochen.

Fristen

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer des Schulbesuchs.

Rechtsgrundlagen

§ 16f Abs. 2 AufenthG