Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch
Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B., Sperrkonto bei einer Bank, Erklärung der Eltern, für die Dauer des Schulbesuchs den Lebensunterhalt zu sichern samt Einkommensnachweisen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über den Schulbesuch in Deutschland (z.B. durch die Vorlage einer Bescheinigung der zu besuchenden Schule)
- Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: die Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Person/en zum geplanten Aufenthalt in Deutschland.
Gebühren
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs bis acht Wochen.
Fristen
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer des Schulbesuchs.