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Anzeige der Ausgabe von Heimarbeit, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten

Unterlagen

Liste mit

- dem Vor- und Zunamen der in Heimarbeit tätigen Person,

- den Adressdaten der Arbeitsstätte.

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei.

Fristen

Die Anzeige muss vor Vergabe der Heimarbeit bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
  • Sie geben Heimarbeit aus, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten.

Verfahrensablauf

Die Liste können Sie postalisch oder per E-Mail der zuständigen Polizeibehörde zusenden:

  • Sie erstellen eine Liste, in der Sie Ihren Unternehmensname, Anschrift, Sitz des Unternehmens und die Art der Beschäftigung sowie den Vor- und Zunamen der in Heimarbeit tätigen Person und die den Adressdaten der Arbeitsstätte angeben.
  • Sie müssen die Liste postalisch oder per E-Mail an die Gemeinde schicken.
  • Nach Eingang der Anzeige überprüft die Behörde Ihre Anzeige.
  • In der Regel sind Sie damit ihrer Anzeigepflicht nachgekommen und es bedarf keiner weiteren Handlungen von Ihnen. Sie erhalten auch keine Empfangsbestätigung
  • Sie werden nur dann kontaktiert, wenn es Rückfragen gibt oder eine Nachbesserung durchgeführt werden muss.

An wen muss ich mich wenden

Die für die Adresse der Arbeitsstätte örtlich zuständige Gemeinde ist zuständig. 

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.