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Verbraucherinformationsgesetz

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Verbraucheranfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro sind kostenfrei.

Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro gratis.

Im Übrigen besteht volle Kostenpflicht. Vor der Erhebung von Kosten soll der Antragsteller über dessen voraussichtliche Höhe informiert werden. Er hat das Recht, seinen Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken.

Hinweise

Sollten Belange Dritter durch den Antrag betroffen sein, werden die Betroffenen angehört und können Stellung nehmen.
Die Entscheidungsfristen für die zuständige Stelle verlängern sich dadurch um einen weiteren Monat. Dadurch können sich die Bearbeitungszeiten verlängern.

Anhörungen können auch kurzfristig und mündlich erfolgen. Bei Rechtsverstößen und in anderen besonders dringlichen Fällen kann von der zuständigen Stelle sogar ganz von einer Anhörung abgesehen werden.