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Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz – bei Verlust

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisheriges Kennzeichenschild, falls nur eines verloren gegangen ist
  • formlose Verlusterklärung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Gebühren

ab 28,20 Euro

Fristen

Bei Verlust eines oder beider Kennzeichenschilder ist dies der Zulassungsbehörde zu melden und die Umkennzeichnung zu beantragen. Das Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt.

Rechtsgrundlagen

  • 1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.