Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten: Zulassung - von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
Unterlagen
- ggf. Personaldokumente
- bei Antragstellung einer einzelnen Antragstellerin/eines einzelnen Antragstellers
- ggf. Darstellung des Angebotssortiments
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Gebühren
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.3 an.
- Abgabe: 81,00 EUR.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise
Diese Erlaubnis ersetzt nicht eine Ausnahmegenehmigung, die z. B. für eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht vorgeschrieben ist, oder andere Erlaubnisse.