Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern: Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Adresse
Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung