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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern: Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen

Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Adresse

Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung