Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe: Zulassung
Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Versteigerererlaubnis
- ggf. Anzeige der Versteigerung
- ggf. Unterlagen, die die "alternative Besichtigung" nachweisen (Kataloge)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- nur für eine einzelne Versteigerung
- bei besonderer Diebstahlgefahr
- die Schaffung ausreichender Sicherungsmaßnahmen der Versteigerin/dem Versteigerer nicht zugemutet werden kann
- z.B. bei der Versteigerung einer Vielzahl kleinerer Gegenstände