Hausgeburt Anzeige
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Kamberi | (04221) 99-2374 | standesamtdelmenhorstde |
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Kamberi | (04221) 99-2374 | standesamtdelmenhorstde |