Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter: Genehmigung
Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an.
- Gebühr: 253,00 EUR.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Hinweise
Vor der Genehmigung sind ggf. für die Tätigkeit spezielle Überwachungsbehörden, ferner die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und im Falle einer Gewerbeuntersagung gegenüber einer Genossenschaft der Prüfungsverband, dem diese angehört, zu hören. Sind die zuständige Stelle und die Behörde, die die Untersagung verfügt haben, nicht identisch, soll auch die Untersagungsbehörde im Vorfeld angehört werden.
Voraussetzungen
- rechtskräftige Gewerbeuntersagung oder
- Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzugs
- erforderliche persönliche Zuverlässigkeit der stellvertretenden Person und
- die für die jeweilige Tätigkeit vorgeschriebenen Voraussetzungen