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Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltsrecht

Unterlagen

  • Pass
  • Antrag (siehe Hinweise)

Gebühren

10 bis 250 Euro (von einer Bescheinigung bis zu einem qualifizierten Aufenthaltstitel)

Fristen

Nach Eingang aller Unterlagen werden diese an die Bundesdruckerei in Berlin geschickt. Von dort erhalten Sie nach ca. 4 Wochen einen sogenannten PIN Brief. Dies bedeutet, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nach Terminvereinbarung abgeholt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich werden Entscheidungen über die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Aufenthaltsgesetz getroffen. Dieses Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.

Hinweise

Bei der Ausgabe des Aufenthaltsgenehmigungsantrages erhalten Sie Informationen über die vorzulegenden weiteren Unterlagen, zum Beispiel:

  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid der Agentur für Arbeit (Jobcenter)
  • Mietvertrag/Grundbuchauszug