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Berufskraftfahrerqualifikation: Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten

Unterlagen

Die bisher gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe) haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung zuständigen Behörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde zu wenden, in deren Gebiet die Aus- und Weiterbildungen stattfinden sollen.

Gebühren

Sie erwartet eine Rahmengebühr in Höhe von 51,10 Euro bis 511 Euro. 

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.