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Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe

Unterlagen

Es werfen ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.

Fristen

Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
  • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.