Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges: Erlaubnis
Erlaubnis / Verlängerung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
oder nach Vereinbarung
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.