Sprungmarken

Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
    • je Betriebsstätte separat anzugeben
  • Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
    • je Betriebsstätte separat anzugeben

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei.

Fristen

  • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
  • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

Voraussetzungen

  • ​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
  • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
  • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
  • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Zuständige Stelle

Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden sind in Niedersachsen die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.