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Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt): Überprüfung

Unterlagen

  • Anzeigeunterlagen gemäß § 7 der Störfall-Verordnung
  • Sicherheitsbericht gemäß § 9 der Störfall-Verordnung
  • Überwachungsinformationen der Behörde

Gebühren

Für den Feststellungsbescheid fallen Gebühren an, die sich nach den jeweiligen Gebührenverordnungen der Länder richten. 

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 44.1.27 an.

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes wird von der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Beurteilung erfolgt anhand

  • der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
  • der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
  • der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.

Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erlässt die zuständige Behörde einen Feststellungsbescheid gegenüber den betroffenen Betreibern.