Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt): Überprüfung
Unterlagen
- Anzeigeunterlagen gemäß § 7 der Störfall-Verordnung
- Sicherheitsbericht gemäß § 9 der Störfall-Verordnung
- Überwachungsinformationen der Behörde
Gebühren
Für den Feststellungsbescheid fallen Gebühren an, die sich nach den jeweiligen Gebührenverordnungen der Länder richten.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 44.1.27 an.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes wird von der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Beurteilung erfolgt anhand
- der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
- der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
- der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erlässt die zuständige Behörde einen Feststellungsbescheid gegenüber den betroffenen Betreibern.