Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls
Unterlagen
Keine
Gebühren
- Gebühr: 15,00 EUR.
Bearbeitungsdauer
Variiert
Fristen
Es gibt keine Fristen
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
- Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag schriftlich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.