Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Keine
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
Zuständig ist
oder
in der der Wohnsitz liegt.
Örtliche Träger der Sozialhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover