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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit Behinderung in vollstationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen

Unterlagen

  • gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis 
  • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung) 
  • gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen
  • gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis 
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
 

Gebühren

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 6 Arbeitstage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 

Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.

Sollte die Pflegebedürftigkeit oder der Anspruch auf Pflegeleistungen in Ihrem Fall noch nicht festgestellt worden sein oder ein Höherstufungsantrag hinsichtlich des Pflegegrades gestellt wird, muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitung Ihres Anliegens meist um etwa 3 bis 4 Wochen.
 

Fristen

Sie erhalten die Leistung Ihrer Pflegekasse erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.

Voraussetzungen

  • Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
  • Sie leben in einer
    • vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder
    • vergleichbaren Wohnform.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflege in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

  • Reichen Sie den Antrag auf vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, überweist Ihre Pflegekasse überweist den monatlichen Leistungsbeitrag direkt an Ihre Einrichtung.
  • Ihre Pflegekasse kann Ihnen auch eine Liste der zugelassenen Einrichtungen der Behindertenhilfe geben, auf der Sie die Leistungen und Preise vergleichen können. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse. Eingebunden ist auch der jeweilige Leistungsträger, zum Beispiel der zuständige Träger der Eingliederungshilfe

Zuständig für Eingliederungshilfe-Leistungen an erwachsene Personen: das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

Das Land Niedersachsen hat die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für diese Aufgabe herangezogen.

Zuständig für Eingliederungshilfe-Leistungen an Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung: der örtliche Träger der Eingliederungshilfe.

Das gilt auch, wenn die oder der Jugendliche noch eine allgemeinbildende Schule oder eine Tagesbildungsstätte besucht.

Die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover.

Grundsätzlich sind der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem Ihr Wohnsitz liegt.