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Straßenreinigungsgebühren

Umstellung des Gebührenmaßstabes auf Quadratwurzelmaßstab (QWM) ab 2021

Seit dem 1. Januar 2021 werden die Gebühren für die Straßenreinigung neu berechnet. Das hat der Rat der Stadt am 23. September 2020 beschlossen. Der Berechnung liegt nun die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche zugrunde.

Bislang berechneten sich die Gebühren nach der Frontlänge des Grundstücks zur Straße hin. Für ein schmales, tiefes Grundstück war also eine geringere Gebühr fällig als für ein unterm Strich ebenso großes, aber breiter und weniger tief geschnittenes Grundstück. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg war eine neue Regelung erforderlich.

Der sogenannte Quadratwurzelmaßstab ist präzise und scheint am besten geeignet, die gerichtlichen Anforderungen sowie den allgemeinen Gleichheitssatz zu erfüllen. Zufälligkeiten, die sich aus der Form des Grundstücks oder der Lage zur Straße ergeben, haben künftig keinen Einfluss mehr auf die Gebührenhöhe.

Nach der Entscheidung für den Quadratwurzelmaßstab ermittelte die Stadtverwaltung die konkreten Gebührensätze. Sie wurden am 24. November 2020 gesondert vom Rat beschlossen. Insgesamt bleibt das Gebührenaufkommen gleich. Die Kosten für die Straßenreinigung werden lediglich gerechter auf die Grundstückseigentümer verteilt.

Für den Quadratwurzelmaßstab wird die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Grundstücks laut Grundbuch gezogen. Dieser Wert wird mit dem geltenden Gebührensatz der jeweiligen Reinigungsklasse multipliziert. Das Ergebnis ist die Jahresgebühr für die Straßenreinigung.

QWM x Gebührensatz  =  Jahresgebühr

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

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Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

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